Potsdamer Prüfungsverband e.V. - genossenschaftliche Pflichtprüfungen nach § 53 ff. GenG



Bei Interesse an einer Mitgliedschaft senden Sie uns bitte eine mail, ein Fax oder rufen uns doch einfach an. Wie übersenden Ihnen danach das entsprechende Beitrittsformular, eine Gebührenordnung sowie eine Satzung des Prüfungsverbandes. Diese Unterlagen können Sie sich natürlich auch von unserer Seite unter dem entsprechneden Link herunterladen.

Das ausgefüllte Beitrittsformular, eine Satzung Ihrer Genossenschaft sowie eine Kopie Ihres Registerauszuges möchten Sie nun an den Vorstand des Prüfungsverbandes übersenden. Dieser wird Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine Aufnahmebestätigung erteilen.

Einen Prüfungstermin vereinbaren Sie bitte in direkter Absprache mit dem Prüfungsbeauftragten, der sich unmittelbar im Anschluß Ihrer Aufnahme mit Ihnen in Verbindung setzen wird.


Es besteht auch die Möglichkeit, sofern Sie Ihrem bisherigen Prüfungsverband weiterhin angehören möchten, eine sogenannte Doppelmitgliedschaft zu begründen, d. h. zwei Prüfungsverbänden gleichzeitig anzugehören. In diesem Falle würden Sie festlegen, welcher der Prüfungsverbände den Jahresabschluß prüfen soll.
Wir wissen, daß - aus welchen Gründen auch immer - Prüfungsverbände Ihre Mitglieder informieren, daß Doppelmitgliedschaften nicht möglich seien. Dies ist zweifelsfrei nicht richtig.
Sofern auch Ihnen gegenüber eine solche Information gegeben werden sollte, teilen Sie uns dies bitte mit.





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